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Die Zugangsberechtigung wird nach Eingang der Registrierung geprüft.
Verarbeiter, die unsere Prüfberichte zur CE-Kennzeichnung nutzen möchten, sind gemäß der BauPVO - die seit 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist - verpflichtet, eine Vereinbarung zur Nutzung von Prüfergebnissen mit uns abzuschließen.
Bitte nutzen Sie hierfür bitte die folgende Vereinbarung und senden diese an info@raico.com.
Haben Sie bereits eine Vereinbarung mit uns abgeschlossen, werden wir dies bei der Prüfung entsprechend berücksichtigen.
Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Architekten und Planer.
Sie werden nach eingehender Prüfung für diesen Bereich freigeschaltet.
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